Diakoniefonds

Schnelle & unbürokratische Hilfe in Notlagen

Über den Diakoniefonds

Der Diakoniefonds der Diakonie Cuxland wurde ins Leben gerufen, um Menschen in akuten finanziellen Notlagen zielgerichtet, schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Als gemeinsamer Fonds der Kirchenkreise Cuxhaven-Hadeln und Wesermünde dient er als diakonisches Netz in unserer Region. In der Nachfolge Jesu Christi und aus dem Glauben an Gottes Liebe wollen wir damit Armut bekämpfen und konkrete Hilfen zur Selbsthilfe leisten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Zweck: Unbürokratische Unterstützung bei finanziellen Engpässen und Förderung diakonischer Projekte.

Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe – nachrangig zu staatlichen Förderungs- und Sozialleistungen.

Höchstbetrag Einzelfallhilfe: Bis zu 1.000 € pro Einzelfall.

Zielgruppe: Menschen mit Wohnsitz im Gebiet der Kirchenkreise Cuxhaven-Hadeln und Wesermünde.

Antragsfrist für Projektförderungen: Anträge für das Folgejahr sind bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres (31. Dezember) schriftlich einzureichen.

 

Welche Hilfen werden gewährt?

1. Einzelfallhilfen der Kirchenkreissozialarbeit der Diakonie Cuxland

Im Beratungsalltag erleben wir oft, dass Menschen unverschuldet in Notsituationen geraten oder kurzfristig „durch das Raster“ staatlicher Unterstützungssysteme fallen. Hier kann die Diakonie Cuxland mit Überbrückungshilfen einspringen. Mögliche Unterstützungen umfassen unter anderem:

Beihilfen zur Überbrückung der Zeitspanne zwischen Antragstellung und Bewilligung sozialer Leistungen

Unterstützung in akuten Notfällen für Familien mit Kindern

Lebensmittelgutscheine und Soforthilfen

Übernahme von Fahrtkosten zu Kliniken (sofern nicht von der Krankenkasse gedeckt)

Zuschüsse zu medizinischen Hilfsmitteln oder verordneten Medikamenten

Einzelfallbezogene Hilfe bei unverschuldeten Energieschulden

Zuschüsse für privat durchgeführte Umzüge (z. B. Miete für Kleintransporter) oder Renovierungsmaterialien (z. B. Farbe)

2. Diakonische Projekte

Neben Einzelfallhilfen fördert der Diakoniefonds auch befristete diakonische Projekte der Kirchenkreise, Kirchengemeinden oder in Ausnahmefällen Dritter, die nicht aus regulären Haushaltsmitteln finanziert werden können.

Voraussetzungen für die Projektförderung:

Schriftlicher Antrag: Für die Beantragung von Projektmitteln muss ein formloser, schriftlicher Antrag eingereicht werden.

Finanzierungsplan: Dem Antrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan beizufügen, der sämtliche erwarteten Einnahmen (z. B. Eigenmittel, Drittmittel) und Ausgaben übersichtlich aufschlüsselt.

Abgabefrist: Anträge auf Projektförderung für das Folgejahr müssen bis zum Ende des Jahres (31.12.) vollständig vorliegen, um im kommenden Förderjahr berücksichtigt werden zu können.

 

Wie beantrage ich eine Hilfe? – Schritt für Schritt

Die Vergabe der Mittel aus dem Diakoniefonds setzt immer eine persönliche Beratung voraus. Ein direkter Rechtsanspruch besteht nicht; die Gewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Schritt

Bezeichnung

Beschreibung & Vorgehen

Schritt 1

Beratungstermin vereinbaren

Wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen der Diakonie Cuxland (Kirchenkreissozialarbeit). Die Begleitung durch unsere Fachkräfte ist Voraussetzung.

Schritt 2

Bedürftigkeit prüfen & Nachweise vorlegen

Bringen Sie zum Beratungstermin entsprechende Nachweise über Ihre persönliche und finanzielle Lage mit (z. B. aktuellen Leistungsbescheid, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Personalausweis sowie Rechnungen/Kostenvoranschläge).
Für Projektanträge: Reichen Sie den schriftlichen Antrag inkl. Finanzierungsplan ein.

Schritt 3

Prüfung vorrangiger Leistungen & Fristen

Gemeinsam prüfen wir, ob vorrangig staatliche Leistungen, Stiftungen oder Anträge bei Leistungsträgern in Frage kommen.
Bei Projektförderungen für das Folgejahr wird die Einhaltung der Frist bis zum Ende des Jahres geprüft.

Schritt 4

Antragstellung & Bewilligung

Der Antrag wird gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater ausgefüllt und beim Diakoniefondsausschuss eingereicht. Bei Bewilligung erfolgt die Auszahlung unbürokratisch (z. B. als Beihilfe, Direktabrechnung mit der Arztpraxis/Apotheke oder in Einzelfällen als Darlehen).

 

Kontakt & Beratungsstellen vor Ort

Möchten Sie einen Antrag stellen oder sich informieren? Nutzen Sie unser Beratungsangebot an folgenden Standorten:

Geschäftsstelle Cuxhaven: Segelckestr. 45–47, 27472 Cuxhaven | Tel.: 04721 5604-0 | Mail: dw.cuxland@evlka.de

Standort Bad Bederkesa: Geestland / Bad Bederkesa – Allgemeine Sozialberatung & Kirchenkreissozialarbeit

Standort Cadenberge: Cadenberge – Allgemeine Sozialberatung & Diakonie-Angebote